Beförderungsbedingungen

1.        Mit dem Abschluß des Beförderungsvertrages bzw. Erwerb eines Fahrscheines erhält der Fahrgast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon mit Ostsee- Ballooning mit einer Fahrdauer von ca. 60 – 90 Minuten oder eine Distanz von 20 km. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Ballonunternehmens liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, so gilt die Fahrt ab 50 Minuten als vertragsmäßig durchgeführt.

2.        Bei Ausgabe eines Fahrscheines hat dieser eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausgabedatum. Die Gültigkeit kann in begründeten Fällen verlängert werden. Er ist auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die Voraussetzungen gemäß Pkt. 3 dieser Beförderungsbedingungen erfüllen. In Einzelfällen kann ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt eingesetzt werden.

Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.

3.        Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung  bekannt zu geben. Herz- ,Kreislauf- und Lungenkranke können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden. Bei Gelenk- und Bandscheibenbeschwerden, Osteoporose u. a. erfolgt die Beförderung nur auf eigenes Risiko des Fahrgastes.

Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Das Mindestalter für die Mitnahmen von Kindern beträgt 12 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,30 m. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt durch die Unterschrift auf dem Fahrschein.

4.        Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei den Landungen sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen,

wie u. a.:

-          Rauchen Sie nicht im Korb oder in dessen Nähe !

-          Steigen Sie erst ein, wenn der Pilot Sie dazu auffordert !

-          Nehmen Sie keine spitzen Gegenstände, Flaschen usw. mit an Bord !

-          Werfen Sie keine Gegenstände aus dem Korb !

-          Berühren Sie keine Schläuche oder Leinen !

-          Halten Sie sich im Korb an den Halteschlaufen fest, nicht außen !

-          Steigen Sie erst aus, wenn es der Pilot ausdrücklich erlaubt !

Vor und während der Fahrt besteht für den Fahrgast Alkoholverbot, angetrunkene oder unter drogeneinfluss stehende Personen wird die Beförderung verweigert. Fahrgäste, die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen, können von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Fahrpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen.

 5.        Ballonfahren erfordert einigen sportlichen Einsatz. Der Fahrgast ist richtig bekleidet, wenn er sportliche Sachen trägt. Dazu gehören vor allen Dingen wetterfeste Kleidung und feste Schuhe (keine Absätze !).

 6.        Die Haftung für Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten  Fahrt verantwortlich.

 7.        Zur Vereinbarung eines Starttermins setzt sich der Passagier nach Erhalt des Fahrscheines mit dem Ballonunternehmen in Verbindung. Der Startplatz wird am Starttag vom Piloten ausgewählt. Am Starttag muß der Passagier zwei bis drei Stunden vor der vereinbarten Startzeit telefonisch erreichbar sein, bzw. sich mit dem Ballonunternehmen in Verbindung setzen, damit der Start zu- oder aus Witterungsgründen abgesagt werden kann. Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Start sind ausgeschlossen.

 8.        Sollte der Fahrgast zum vereinbarten Fahrttermin verhindert sein, so hat er dies spätestens drei Kalendertage vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen verfällt der Fahrschein ersatzlos.

 9.        Die Bezahlung der ausgegebenen Fahrscheine erfolgt nach Ausgabe

 10.     Bei Rückgabe des Fahrscheines werden für den Verwaltungsaufwand folgende Kosten berechnet:

        -          Stornos sind nur innerhalb von 4 Wochen nach Buchungsdatum möglich.

        -          Bei Storno berechnen wir Ihnen 25 Euro pro Person für den Verwaltungsaufwand.

        -          Sonderregelungen im Einzelfall sind möglich, bedürfen jedoch der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

 11.     Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag bzw. Erwerb von Fahrscheinen entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Rostock.