Beförderungsbedingungen
1.
Mit dem
Abschluß des Beförderungsvertrages bzw. Erwerb eines
Fahrscheines erhält der Fahrgast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung
mit einem Heißluftballon mit Ostsee- Ballooning mit einer Fahrdauer von ca. 60
– 90 Minuten oder eine Distanz von 20 km. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des
Ballonunternehmens liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, so gilt die Fahrt ab
50 Minuten als vertragsmäßig durchgeführt.
2.
Bei Ausgabe eines Fahrscheines hat dieser eine Gültigkeit
von 12 Monaten ab Ausgabedatum. Die Gültigkeit kann in begründeten Fällen verlängert
werden. Er ist auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die
Voraussetzungen gemäß Pkt. 3 dieser Beförderungsbedingungen erfüllen. In
Einzelfällen kann ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die
gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20) erfüllt,
für die Durchführung der Fahrt eingesetzt werden.
Die
Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
3.
Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens
bei der Reservierung bekannt zu
geben. Herz- ,Kreislauf- und Lungenkranke können nur nach Rücksprache mit dem
behandelnden Arzt befördert werden. Bei Gelenk- und Bandscheibenbeschwerden,
Osteoporose u. a. erfolgt die Beförderung nur auf eigenes Risiko des
Fahrgastes.
Von
Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Das Mindestalter für
die Mitnahmen von Kindern beträgt 12 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,30 m.
Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt durch die Unterschrift auf dem
Fahrschein.
4.
Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei den
Landungen sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen,
wie
u. a.:
- Rauchen Sie nicht im Korb oder in dessen Nähe !
-
Steigen
Sie erst ein, wenn der Pilot Sie dazu auffordert !
-
Nehmen
Sie keine spitzen Gegenstände, Flaschen usw. mit an Bord !
-
Werfen
Sie keine Gegenstände aus dem Korb !
-
Berühren
Sie keine Schläuche oder Leinen !
-
Halten
Sie sich im Korb an den Halteschlaufen fest, nicht außen !
-
Steigen
Sie erst aus, wenn es der Pilot ausdrücklich erlaubt !
Vor
und während der Fahrt besteht für den Fahrgast Alkoholverbot, angetrunkene
oder unter drogeneinfluss stehende Personen wird die Beförderung verweigert.
Fahrgäste, die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen, können von der
Ballonfahrt ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Fahrpreises ist in diesem
Falle ausgeschlossen.
5.
Ballonfahren erfordert einigen sportlichen Einsatz. Der Fahrgast ist
richtig bekleidet, wenn er sportliche Sachen trägt. Dazu gehören vor allen
Dingen wetterfeste Kleidung und feste Schuhe (keine Absätze !).
6.
Die Haftung für Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei der
Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der
gesamten Fahrt verantwortlich.
7.
Zur Vereinbarung eines Starttermins setzt sich der Passagier nach Erhalt
des Fahrscheines mit dem Ballonunternehmen in Verbindung. Der
Startplatz wird am Starttag vom Piloten ausgewählt. Am Starttag muß der
Passagier zwei bis drei Stunden vor der vereinbarten Startzeit telefonisch
erreichbar sein, bzw. sich mit dem Ballonunternehmen in Verbindung setzen, damit
der Start zu- oder aus Witterungsgründen abgesagt werden kann.
Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Start sind
ausgeschlossen.
8.
Sollte der Fahrgast zum vereinbarten Fahrttermin verhindert sein, so hat
er dies spätestens drei Kalendertage vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine
geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen verfällt der
Fahrschein ersatzlos.
9.
Die Bezahlung der ausgegebenen Fahrscheine erfolgt nach Ausgabe
10.
Bei Rückgabe des Fahrscheines werden für den
Verwaltungsaufwand folgende Kosten berechnet:
-
Stornos sind nur innerhalb von 4 Wochen nach Buchungsdatum möglich.
-
Bei Storno berechnen wir Ihnen 25 Euro pro Person für den Verwaltungsaufwand.
-
Sonderregelungen im Einzelfall sind möglich, bedürfen jedoch der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag
bzw. Erwerb von Fahrscheinen entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten ist Rostock.